Teilnahmebedingungen zum Wettbewerb “Highway to Fail“
Die Teilnahme am Fotowettbewerb “Highway to Fail” und dessen Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen:
1. Veranstalter, Teilnahme
(1) Der Fotowettbewerb wird von der Messe JAGD & HUND – eine Messe der Messe Dortmund GmbH – sowie WILD UND HUND und der Gesellschaft für Wildbiologie durchgeführt.
(2) Die Teilnehmenden nehmen am Wettbewerb teil, indem sie ihre Bilder (bis zu fünf) als digitale Bilddatei per Upload auf der Wettbewerbs-Internetseite einreichen. Mit dem Upload des Bildes/der Bilder erklären sich die Teilnehmenden mit den Teilnahmebedingungen und den Datenschutzbedingungen (siehe Punkt 7 der Teilnahmebedingungen) einverstanden.
(3) Die Teilnahme hat innerhalb des Zeitraumes zwischen 01.07.2025 und 30.12.2025 zu erfolgen. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang des Uploads.
2. Teilnehmende
(1) Teilnehmen kann jede volljährige Person.
(2) Zur Teilnahme am Fotowettbewerb ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andererseits kann ein Ausschluss gemäß Punkt 5 erfolgen.
(3) Die Teilnahme ist nur Einzelpersonen ab 18 Jahren gestattet.
3. Weitere Teilnahme-Voraussetzungen, Ablauf und Inhalte
(1) Jeder Teilnehmende darf bis zu fünf Bilder einreichen. Das Bild muss als Upload auf der Wettbewerbs-Internetseite eingereicht werden.
(2) Die Fotos müssen wie folgt benannt sein:
(3) Die Dateigröße eines Bildes darf 10 Megabyte nicht überschreiten.
(4) Jede eingereichte Fotografie muss dem Teilnehmenden auch in Originalgröße und im Originalformat (JPEG, RAW oder TIF) vorliegen. Diese kann vom Teilnehmenden zur Überprüfung der Echtheit und für eine Veröffentlichung in Ausstellungen und/oder Printmedien angefordert werden.
(5) Die eingereichten Bilder müssen Originalaufnahmen der Teilnehmenden sein und dürfen nicht mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein.
(6) Der Teilnehmende verfügt über die uneingeschränkten Urheber- und Nutzungsrechte an den eingereichten Fotografien. Die Motive dürfen nicht den rechtlichen Bestimmungen des Ursprungslandes, rechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union oder den Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen widersprechen.
(7) Im Falle von erkennbaren Personen, die fotografiert wurden, muss deren schriftliche Genehmigung zur Teilnahme eingeholt werden.
4. Ermittlung der Sieger*innen / Gewinne
(1) Eine Jury ermittelt unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus allen eingereichten Fotos die Gewinner-Bilder.
(2) Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt.
5. Ausschlusskriterien
(1) Die Messe Dortmund GmbH behält sich vor, nach eigenem Ermessen eingereichte Fotografien vom Wettbewerb auszuschließen und zu löschen, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Dies können insbesondere folgende Fälle sein:
Einreichungen, die grob von den thematischen Vorgaben abweichen.
Einreichungen, die mit Rahmen, Wasserzeichen oder Vignetten verfremdet sind.
Einreichungen, die Gesetzesverstöße, Gewaltverherrlichung, Pornografie, Rassismus oder sonstige Anstößigkeiten zum Gegenstand haben oder gegen die guten Sitten verstoßen oder darauf gerichtet sind, den Wettbewerb zu manipulieren.
Einreichungen, die mit den genannten Hilfsmitteln (zum Beispiel künstliche Intelligenz sowie andere Bearbeitungen) erstellt wurden und der Einsatz dieser Hilfsmittel vom Teilnehmenden verschwiegen wurde.
6. Allgemeine Bestimmungen, Einräumung von Nutzungsrechten, Rechtsgarantie und Freistellung
(1) Jeder Teilnehmende am Fotowettbewerb versichert mit seiner Teilnahme, dass die von ihm gemachten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen. Der Teilnehmende ist ausschließlich für die inhaltliche Richtigkeit der mitgeteilten Angaben verantwortlich.
(2) Mit der Einreichung räumt jede teilnehmende Person der Messe Dortmund GmbH unwiderruflich und unentgeltlich das übertragbare Recht an den eingereichten Bildern ein, die Unterlagen im Rahmen der Durchführung, Nachbetrachtung und Dokumentation des Fotowettbewerbs und etwaiger Folgeaktionen in allen derzeit bekannten und künftigen Nutzungsarten zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu verwerten und zu veröffentlichen sowie die eingeräumten Nutzungs- und Verwertungsrechte ganz oder teilweise Dritten einzuräumen oder an Dritte zu übertragen.
(3) Jeder Teilnehmende, der am Fotowettbewerb teilnimmt, gewährleistet, dass
er Inhabender aller Rechte sämtlicher Mitwirkende und Beteiligter an den eingereichten Bildern ist, die für die Rechteeinräumung an die Messe Dortmund GmbH erforderlich sind.
die von ihm bei der Messe Dortmund eingereichten Bilder keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte Dritter.
auch sonst Rechte Dritter der Rechtseinräumung an die Messe Dortmund GmbH sowie der Veröffentlichung und Nutzung der eingereichten Bilder nicht entgegenstehen.
(4) Jeder Teilnehmende am Fotowettbewerb stellt die Messe Dortmund GmbH mit einer Teilnahme von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten der Rechtsberatung, Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung frei, die dadurch entstehen, dass Dritte Ansprüche gegen die Messe Dortmund GmbH geltend machen, die von ihm verursacht sind und im Widerspruch zu der vorstehenden Rechtegarantie stehen.
7. Datenschutz
(1) Um am Fotowettbewerb teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, bei Einreichung Daten zu übermitteln und die geltende Datenschutzerklärung (https://www.jagdundhund.de/datenschutz) zu akzeptieren. Es steht allen Teilnehmenden jederzeit frei, per Widerruf von der Teilnahme zurückzutreten. Die eingereichten Daten werden dann gelöscht.
(2) Die eingegebenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs und der dazugehörigen Öffentlichkeitsarbeit gespeichert.
8. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.
